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Logopädie für Kinder & Jugendliche

„Sprache hilft
… denn ein Wort, das ein Kind nicht spricht, ist ein Gedanke, den es nicht denken kann.“ 

Kinder & Jugendliche (2-18 Jahre)

Der logopädische Tätigkeitsbereich in dieser Altersstufe ist sehr vielfältig und lässt sich in die folgenden Störungsbilder einteilen:

  • Sprachentwicklungsverzögerung (SEV):
    Eine verzögerte Sprachentwicklung liegt vor, wenn ein Kind deutlich verspätet, also erst mit etwa 18 bis 24 Monaten mit dem Sprechen beginnt. Kinder mit einer SEV verwenden mit 24 Monaten weniger als 50 Wörter und haben im zweiten Lebensjahr einen viel kleineren Wortschatz als andere Zweijährige. Sie bilden häufig noch keine Zweiwortkombinationen (z.B. Mama da) und machen sich vorwiegend durch Zeigen oder Mimik/Gestik verständlich (siehe auch ‚Die normale Sprachentwicklung‘).
    Ist das Kind in den anderen Entwicklungsbereichen wie z.B. der Motorik und der Spiel- oder Denkentwicklung altersentsprechend entwickelt, spricht man von einem Late Talker

    1/3 aller Kinder mit einer SEV können ihren sprachlichen Rückstand bis zum dritten Lebensjahr aufholen (Late Bloomer).
    Bei 2/3 der sprachentwicklungsverzögerten Kinder liegen aber auch nach dem 36. Lebensmonat noch sprachliche Auffälligkeiten vor. Ab dann spricht man von einer Sprachentwicklungsstörung.

  • Sprachentwicklungsstörung (SES):

    Bei einer Sprachentwicklungsstörung sind ein oder mehrere Bereiche der Sprache (Sprachverständnis, Wortschatz, Aussprache, Grammatik) nicht altersgerecht entwickelt. Dabei können die Abweichungen in den einzelnen, auffälligen Bereichen unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Von einer SES sind etwa 5-8% aller Kinder betroffen. Sie kann sowohl bei einsprachig als auch bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern auftreten. Bei mehrsprachigen Kindern zeigt sich die SES in allen erworbenen Sprachen. Kinder mit einem deutlich verspäteten Sprechbeginn haben ein erhöhtes Risiko, eine Sprachentwicklungsstörung zu entwickeln. Eine SES kann aber auch erst ab dem dritten Lebensjahr entstehen. Eine Sprachentwicklungsstörung kann sich auch im Rahmen einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung oder -störung zeigen, z.B. bei frühkindlichem Autismus.

  • Artikulationsstörung (Dyslalie):
    Wenn Kinder Laute vertauschen oder diese anders aussprechen, spricht man von einer Dyslalie. Sehr häufig bestehen Schwierigkeiten mit der Aussprache der Kehllaute /k/, /g/ und /ng/, der Zischaute /sch/, /ch/ und /s/ (Lispeln) und/oder dem Laut /R/. Aber auch alle anderen Laute und Lautkombinationen (z.B. /bl/, /str/) können betroffen sein.

    Als Folge werden die Kinder schlecht oder gar nicht verstanden. Bis zum Ende des fünften Lebensjahres sollten alle Sprachlaute und Lautverbindungen korrekt gebildet und angewendet werden (einzige Ausnahme: der S-Laut).

  • Verbale Entwicklungsdyspraxie
    Synonym: Kindliche Sprechapraxie

     

  • Störung des Sprachverständnisses

     

  • Eingeschränkter Wortschatz

     

  • Störung im Grammatikerwerb und/oder im Satzbau (Dysgrammatismus)

     

  • Eingeschränkte Erzähl- und Dialogfähigkeit

     

  • Näseln
    z.B. bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

  • Redeflussstörung:
    • Stottern
    • Poltern

  • Selektiver Mutismus

Synonym: Orofaziale Dysfunktion

Als myofunktionelle Störung fasst man alle Störungsbilder zusammen, die die Muskelfunktionen im Gesichts- und Mundbereich betreffen. Man unterscheidet zwischen motorischen (die Bewegungen betreffende) und sensorischen (die Wahrnehmung betreffende) Auffälligkeiten.

Folgende Symptome kommen besonders häufig vor:

  • Mundmotorische Störungen:
    Hierbei handelt es sich um Störungen im Bewegungsablauf und der Koordination von Lippen, Zunge und/oder Kiefer.
  • Offene Mundhaltung:
    Beim Kind ist eine konstante Mundatmung zu beobachten, obwohl die natürliche Nasenatmung nicht durch einen Infekt, eine Allergie oder Asthma behindert ist. Durch den fehlenden Lippenkontakt verändert sich das sonst bestehende Gleichgewicht der Gesichts- und Mundmuskulatur, was wiederum zu Veränderungen der Knochenstrukturen (z.B. des Kiefers und der Zähne) führen kann.
  • Abweichende Zungenruhelage:
    Diese Zungenfehlfunktion ist meist eine Folge der oben beschriebenen offenen Mundhaltung. Die Zunge ruht nicht am Gaumen hinter den oberen Schneidezähnen, sondern befindet sich meist schlaff am Mundboden bzw. drückt gegen die untere Zahnreihe. Dieses abweichende Bewegungsmuster der Zunge kann wiederum zu einem abweichenden Schluckmuster, Kiefer- und Zahnfehlstellungen sowie Haltungsfehlern führen.
  • Gestörte Schluckfunktion:
    Diese wird häufig durch einen Kieferorthopäden bzw. eine Kieferorthopädin im Rahmen seiner/ihrer Behandlung beim Kind festgestellt. Dabei handelt es sich um eine abweichende Zungenbewegung während des Schluckvorgangs.
  • Gestörte Artikulation:
    Beim Kind fällt ein undeutliches Sprechen mit wenig Lippenbewegung und/oder eine fehlerhafte Lautbildung (z.B. ein Lispeln beim /s/-Laut) auf.


Mögliche Ursachen für eine myofunktionelle Störung können ungünstige Angewohnheiten des Kindes wie z.B. Daumenlutschen, Lippenlecken oder ein zu häufiger Gebrauch eines Schnullers sein. Eine weitere Möglichkeit sind genetische Ursachen, z.B. bei verschiedenen Syndromen (u.a. Downsyndrom).

Häufig findet eine myofunktionelle Therapie (MFT) vor oder im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie statt. Eine logopädische Behandlung der MFS ist meist notwendig, um einen dauerhaften Erhalt der erzielten kieferorthopädischen Veränderungen zu sichern. 

  • z.B. aufgrund von zeitweisem Hörverlust

  • bei einer Versorgung mit Hörgeräten

  • nach Cochlea-Implantat-Anpassung

Dies betrifft u.a. vorschulische Fähigkeiten wie Reimen und Silben klatschen. 
Defizite in der phonologischen Bewusstheit können zu einem deutlich erschwerten Lese-Rechtschreib-Erwerb führen.

Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb sind häufig Spätfolgen einer (therapierten) Sprachentwicklungsverzögerung bzw. -störung.
Wie bereits oben erwähnt, können sie auch aufgrund von Defiziten in der phonologischen Bewusstheit entstehen.

Die Therapie einer ausschließlichen Lese-Rechtschreibschwäche zahlen die Krankenkassen nicht. Sie kann aber als „IGel-Leistung“ in der Praxis durchgeführt werden, d.h. die Behandlungskosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.