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Wie erhalte ich eine logopädische Therapie?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Eine logopädische Therapie findet deshalb im Allgemeinen nach ärztlicher Verordnung statt. Sie beinhaltet die Beratung, Diagnostik und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Logopädie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird als ärztlich verordnete Leistung von allen gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen bezahlt.


Die Kostenübernahme

Bei gesetzlich versicherten Kindern unter 18 Jahren tragen die Krankenkassen die vollen Therapiekosten (außer für die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Störungen).
Für Patienten ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung pro Verordnung 10% des Rezeptwertes plus eine Gebühr von 10€ pro Verordnung, es sei denn, sie wurden von ihrer Krankenkasse von sämtlichen Gebühren befreit (z.B. bei chronischen Krankheiten).
Privat versicherte Personen sollten vor Behandlungsbeginn mit ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme abklären.


Folgende Ärzte können Logopädie verordnen:

Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt), Pädaudiologe, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe, Internist und Allgemeinmediziner


Wenn Sie denken, dass Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger eine logopädische Therapie benötigen, können Sie wie folgt vorgehen:

Sie machen einen Termin für ein Gespräch mit Ihrem entsprechenden Arzt mit der Bitte um eine Verordnung für logopädische Therapie. Dieser wird Ihnen entweder sofort eine Verordnung ausstellen oder zunächst mittels einer Diagnostik der betroffenen Person die Notwendigkeit einer Therapie prüfen.
Sollte er das Ausstellen einer Verordnung ablehnen, hätten Sie die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt einzuholen.

Tipp: Da die Verordnung nach 28 Tagen (ab dem Ausstellungsdatum) ihre Gültigkeit verliert, sollten Sie sich die Verordnung erst bei Ihrem Arzt ausstellen lassen, wenn Sie von Ihrer Logopädin bzw. Ihrem Logopäden bereits einen Termin für den Start der Therapie erhalten haben.


Die Terminvergabe

Einen Termin zur Diagnostik und/oder Therapie können Sie am besten telefonisch vereinbaren. Sie erreichen mich montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02166 – 145 491
Sollte ich mich gerade in einer Therapiesitzung befinden, sprechen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Rufnummer auf den Anrufbeantworter. Ich werde mich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, biete ich auf Verordnung Ihres Arztes hin auch gerne Hausbesuche an. 


Allgemeine Informationen zum Ablauf

In der Regel finden die Behandlungen einmal wöchentlich, in dringenden Fällen auch zweimal wöchentlich, mit einer Dauer von 45 Minuten (manchmal auch 30 oder 60 Minuten) statt. Pro Verordnung werden gewöhnlich 10 Einheiten vom Arzt genehmigt.

Bei unserem ersten Kennenlernen führe ich mit Ihnen ein ausführliches Gespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Sorgen, Wünsche und Erwartungen schildern können.
Handelt es sich um eine Kindertherapie, entscheiden wir anschließend gemeinsam, ob diese sinnvollerweise in Ihrem Beisein (oder einer anderen Begleitperson wie Oma/Opa) oder alleine mit dem Kind stattfinden sollte. Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten, an die ich mein Therapiesetting anpasse.
Am Ende jeder Behandlungseinheit ist Zeit, um den wöchentlichen Fortschritt und Möglichkeiten der häuslichen Förderung, beispielsweise in Form von ‚Hausaufgaben‘, zu besprechen sowie Ihre Fragen zu klären.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!